Campingplatzordnung

Campingplatzordnung
Campingplatz Bergmühle

P. Kumm, Bergmühle 1, 31188 Holle, Telefon: 05062-1439, E-Mail: info@campingplatz-bergmuehle.de

Lieber Campinggast! Wir freuen uns über Ihren Besuch und werden uns alle Mühe geben, Ihnen Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten! Damit Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten und einzuhalten.

Öffnungszeiten Rezeption und Kiosk:

1. April bis 31. Oktober: täglich 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 15.00 Uhr – 21.00Uhr

1. November bis 31. März: nur nach Absprache von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

  1. Melden Sie sich bei Ihrer Ankunft bitte gleich bei der Rezeption an, auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. Alleinreisende Gäste ab 16 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
  2. Die Gebühren, die Sie als Gast oder Besucher auf diesem Platz zahlen, entnehmen Sie bitte dem Aushang.
  3. Mit dem Betreten dieses Platzes erkennen Sie als Gast oder Besucher diese Platzordnung an!
  4. Folgen Sie bitte den Weisungen der Platzleitung insbesondere in Gefahrensituationen und für das Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Zelten.
  5. Auf Sauberkeit legen Sie sicher genau so großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitäranlagen. Beachten Sie bitte, dass in unseren Sanitäranlagen das Rauchen und das Mitnehmen von Haustieren nicht gestattet sind.
  6. Bitte trennen Sie Ihre Abfälle! An der Wertstoffinsel befinden sich verschiedene Abfallbehälter, die ausschließlich da sind für Hausmüll der auf dem Campingplatz angefallen ist. Sperrmüll können wir leider nicht entgegen nehmen!  Das lagern von Abfällen und Spermüll ist nicht gestattet.
  7. Hunde dürfen auf dem Campingplatz nicht frei herumlaufen! Bitte beachten Sie, dass die Geschäfte Ihres Hundes nur außerhalb des Campinggeländes erledigt werden dürfen. Sollte der Weg doch einmal zu lang geworden sein, ist die Verunreinigung bitte sofort zu entfernen!
  8. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste, und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.
    Allgemeine Ruhezeiten:
    Mittagsruhe: 13.00 -15.00 Uhr, bitte unnötige Fahrten vermeiden!
    Nachtruhe: 22.00 – 7.00 Uhr, Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art!
  9. Auf dem gesamten Campingplatz darf nur im Schrittempo, 5 km/h, gefahren werden! Das Parken auf den Wegen und anderen Plätzen ist nicht erlaubt. Autowaschen, Reparaturen und Ölwechsel an Fahrzeugen sind verboten!
  10. Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr! Der Betreiber haftet nicht für Unfälle und Diebstahl sowie für Beschädigungen an Personen, Fahrzeugen, Tieren oder Gegenständen.
    Auf dem Campingplatzgelände erfolgt nur ein eingeschränkter Winterdienst.
  11. Bitte verhalten Sie sich den allgemeinen Anstandsregeln entsprechend. Selbstverständlich sind kameradschaftliches und rücksichtsvolles Auftreten, sowie das Sorgen für Ordnung und Sauberkeit. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
  12. Trinkwasser darf nicht zur Bewässerung von Pflanzen benutzt werden.
    Abwasser und Campingtoiletten sind bei den Sanitäranlagen zu entleeren!
    Trinkwasser auf dem Platz, Geschirrspülen und Nutzung der Waschmaschine sind in den Wintermonaten nicht nutzbar.
  13. In den Mühlengraben und in die Innerste dürfen weder feste noch flüssige Abfälle geschüttet werden. Das Befahren der beiden Flussläufe mit motorbetriebenen Booten und das Angeln sind untersagt! Das Baden in beiden Flussläufen geschieht auf eigene Gefahr, eine Haftung seitens des Campingplatz-Betreibers ist ausgeschlossen! Es gibt keine Badeaufsicht, Eltern tragen für ihre Kinder und die ihrer Besucher alleinige Sorge.
  14. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine offenen Feuerstellen oder Lagerfeuer eingerichtet und entfacht werden.
    Gegrillt werden darf nur im transportablen Grill mit Grillkohle oder Gas und unter Aufsicht.
    Dies kann jederzeit von der Platzleitung aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
  15. An Gasanlagen im Wohnwagen/Wohnmobil ist alle 2 Jahre eine Gasprüfung durchzuführen. Dieses gilt auch für Geräte die extern angeschlossen werden. Es dürfen je Stellplatz nur bis zu 3 Stück Gasflaschen bis 11 kg und max. 2 Lieter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden.
  16. Es dürfen nur autarke PV-Anlagen in Kombination mit einem Speicher (Batterie) verwendet werden. Der Betreiber (Campinggast, Dauercamper, Mieter) der PV-Anlage muss dafür Sorge tragen, dass der erzeugte Strom nicht in das Stromnetz des Campingplatzes eingespeist wird. Die Anlagen sind stets in einem einwandfreien technischen Zustand zu halten. Für Schäden jeglicher Art haftet der Betreiber (Campinggast, Dauercamper, Mieter) der PV-Anlage. Dauercamper dürfen PV-Module nur flach auf bzw. an ihrem Campingfahrzeug anbringen, nicht aufgeständert.
  17. Die kurz- bzw. langfristig vergebenen Stellplätze dienen ausschließlich dem Zweck der Erholung und nichtgewerblichen Zwecken, Sie dürfen nicht zum Zweck der Untervermietung als Erwerbsquelle und auch nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.
  18. Die Platzleitung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d. h. sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse des Campingplatzes und seiner Gäste erforderlich scheint.
  19. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Stellplatz! Die Abreise hat bis 12.00 Uhr zu erfolgen.
  20. Die vorstehende Platzordnung tritt am 28.03.2024 in Kraft, vorherige Platzordnungen sind mit sofortiger Wirkung ungültig.

Bergmühle 28.03.2024

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